Compliance-Beratung

Angesichts der in weiten Teilen des Wirtschaftslebens komplexen Rechtslage ist die Abgrenzung zwischen legalem und strafbarem Verhalten mitunter für den Laien kaum möglich. Angesichts der Konsequenzen eines Strafverfahrens oder gar einer strafrechtlichen Verurteilung ist dies für die Entscheidungsträger eine sehr unbefriedigende Ausgangslage, die dadurch verschärft wird, dass eine verbindliche Beurteilung durch eine zuständige staatliche Stelle oft nicht oder jedenfalls nicht in angemessener Zeit herbeizuführen ist.

Das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung und/oder jedenfalls Verurteilung lässt sich durch eine vorherige Beratung und ggf. Begutachtung geplanter Geschäfte zwar nicht ausschließen, wohl aber deutlich reduzieren. Durch den wissenschaftlichen Anspruch der Kanzlei ist eine qualifizierte Beratung gewährleistet.
Keine Beratung erfolgt hingegen im Hinblick auf die Implementierung von Compliance-Management-Systemen. Man liest dies selten auf der Homepage einer Rechtsanwaltskanzlei, aber: Das können andere besser als wir.