Oftmals drohen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen strafrechtliche Risiken. Dies betrifft nicht nur das Außenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer und einer möglichen Betrugsstrafbarkeit für Ersteren, wenn im Zusammenhang mit der Veräußerung falsche Angaben gemacht werden.
Vielmehr ist auch das Innenverhältnis des erwerbenden oder veräußernden Unternehmens betroffen: Ist der Kaufpreis zu hoch oder zu niedrig, so drohen Strafbarkeitsrisiken wegen Untreue.
Darüber birgt die Fortführung eines erworbenen Unternehmens strafrechtliche Risiken, wenn die Ursache für bestimmte strafrechtliche Risiken (z.B. Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung) bereits vor dem Erwerb gesetzt wurde. Um zu einem frühen Zeitpunkt strafrechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren, begleiten wir Due Diligence-Prozesse.
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