REICHLING CORSTEN

Revisionsrecht

Als einziges Rechtsmittel gegen erstinstanzliche landgerichtliche Urteile kommt der Revision in Strafsachen erhebliche Bedeutung zu. Zwar wird das Urteil gemäß der Vorgaben des Revisionsrechts lediglich auf Rechtsfehler und damit nur sehr eingeschränkt überprüft, gleichwohl kann in Einzelfällen mit einer guten Revisionsbegründung ein rechtswidriges erstinstanzliches Urteil doch noch korrigiert werden.
Eng mit der strafrechtlichen Revision „verwandt“ ist die Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht, die insbesondere im Kartellrecht von großer Bedeutung ist.

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