Als einziges Rechtsmittel gegen erstinstanzliche landgerichtliche Urteile kommt der Revision in Strafsachen erhebliche Bedeutung zu. Zwar wird das Urteil gemäß der Vorgaben des Revisionsrechts lediglich auf Rechtsfehler und damit nur sehr eingeschränkt überprüft, gleichwohl kann in Einzelfällen mit einer guten Revisionsbegründung ein rechtswidriges erstinstanzliches Urteil doch noch korrigiert werden.
Eng mit der strafrechtlichen Revision „verwandt“ ist die Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht, die insbesondere im Kartellrecht von großer Bedeutung ist.
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Corneliusstraße 15
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 348 669 10
Telefax: +49 69 348 669 199