REICHLING CORSTEN

Arzt- und Krankenhaus­strafrecht

Das Arztstrafrecht umfasst zunächst die etwaigen strafrechtlichen Folgen von Behandlungsfehlern und sonstigen Schadensereignissen, wie Keimausbrüchen in Praxen und Kliniken.
In den vergangenen Jahren ist aber insbesondere auch die wirtschaftliche Seite des Klinik- und Praxisbetriebes Gegenstand von zum Teil umfangreichen und langjährigen Ermittlungen geworden. Dort geht es um Vorwürfe des Abrechnungsbetruges, der Untreue oder der Korruption. Schließlich kommt der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen beim Umgang mit Patientendaten eine zunehmende Bedeutung zu.

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