Das (allgemeine) Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Straftatbestände der Vermögensdelikte aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Dies betrifft insbesondere den Betrug gemäß § 263 StGB und die Untreue gemäß § 266 StGB.
Jeder, der unternehmerisch tätig ist, läuft Gefahr, sich früher oder später einem dieser Vorwürfe ausgesetzt zu sehen, wenn bestimmte unternehmerische Entscheidungen im Nachhinein überprüft und als falsch bewertet werden. Gerade in diesem Bereich ist das Risiko von Rückschaufehlern der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte besonders hoch.
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