Das Wettbewerbsstrafrecht umfasst ein äußerst breites Gebiet. Darunter fallen neben der Korruption, die den freien Wettbewerb beeinträchtigt, Fälle von Industriespionage, die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, die illegale Abwerbung von Mitarbeitern und die strafbare Werbung. Daneben zählen aber auch illegale Absprachen bei Ausschreibungen (sog. Submissionsbetrug) dazu.
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