Mit dem In-Verkehr-Bringen von fehlerhaften Produkten gehen immer auch erhebliche strafrechtliche Risiken für die Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens einher, insbesondere dann, wenn Gefahren für Leib und Leben des Käufers bestehen. Das Produzentenstrafrecht gewinnt hierbei zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorwürfen der Verletzung der Produktbeobachtungspflicht sowie unterlassenen Produktwarnungen und -rückrufen.
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