Das IT-Strafrecht ist ein Sammelbegriff für alle Delikte, die mittels Informationstechnologie (IT) begangen werden. Es umfasst damit eine Vielzahl von auch „klassischen“ Tatbeständen, wie etwa Betrugstaten, die im World Wide Web begangen werden. Auch Geldwäschetaten verlagern sich – jedenfalls nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden – zunehmend aus der Offline- in die Online-Welt.
Zu dem IT-Strafrecht zählen aber auch einige Tatbestände, die einen unmittelbaren Bezug zu informationstechnischen Systemen aufweisen. Dies gilt etwa für das Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB.
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