REICHLING CORSTEN

Bilanzstrafrecht

Die rechtlichen Vorgaben für die Bilanzierung sind in den vergangenen Jahren deutlich erhöht worden, was das Bilanzstrafrecht und die strafrechtliche Verfolgung von angeblichen Bilanzverstößen aufgrund einiger großer Anlageskandale erheblich in den Fokus gerückt hat. Inzwischen werden hierbei nicht allein Vorwürfe von Bilanzstraftaten im Zusammenhang mit angeblich betrügerischen Kapitalanlagen oder nach Insolvenzen zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Vielmehr werden Bilanzen bereits unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung einer kritischen Prüfung unterzogen. Diese „Prüfung“ erfolgt oft durch Investigativjournalisten und/oder aktionistische Kapitalmarktakteure, mündet aber sodann oft in aufwändigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

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