Zollstrafrecht

Das Zollstraffrecht als spezieller Teil des Steuerstrafrechts umfasst alle strafrechtlichen Verstöße gegen die Zollgesetze. Hierzu zählen insbesondere der Bannbruch gemäß § 372 AO, der gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel gemäß § 373 AO sowie die Steuerhehlerei gemäß § 374 AO.