Ordnungs­widrigkeiten­recht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst geringfügigere Gesetzesverstöße. Diese werden in der Regel mit einem Bußgeld sanktioniert.

Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten, welche eine Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) zur Folge haben können.
Insbesondere im Bereich des Nebenstrafrechts (u.a. Umweltstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht, Arbeitsstrafrecht und Kapitalmarktstrafrecht) findet sich oftmals neben Straftatbeständen auch eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeitentatbeständen.

Daneben können in nahezu jedem wirtschaftsstrafrechtlichen Kontext Gesetzesverstöße von Mitarbeitern dem diese beschäftigende Unternehmen zugerechnet werden, mit der Folge, dass dem Unternehmen eine (Verbands-)Geldbuße auferlegt wird.