Kartellordnungs­widrigkeiten­recht

Die Verteidigung im Kartellordnungswidrigkeitenrecht ist traditionell das Geschäft von Kartellrechtlern. Es handelt sich um eine Spezialmaterie mit zahlreichen Besonderheiten. Neben einer europäisch geprägten Rechtslage bestimmen Branchenspezifika die praktische Anwendung des Kartellrechts, die Kolleginnen und Kollegen, die sich ausschließlich mit dieser Materie befassen, naturgemäß besser beherrschen.

Wir bringen uns in diese Verfahren gerne und regelmäßig mit unserer strafprozessualen Expertise ein. Denn die Verfahren zur Verfolgung angeblicher Kartellverstöße richten sich nach dem OWiG, das wiederum auf die StPO verweist. Mit unserem diesbezüglichen Wissen und unserer Erfahrung im Umgang mit „schwierigen“ Ermittlern unterstützen wir persönlich Betroffene in Kartellverfahren ebenso wie Unternehmen als sog. Nebenbetroffene – von der Durchsuchung über die Hauptverhandlung vor dem Kartellsenat bis hin zur Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof.