FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf das Strafrecht – insbesondere das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – spezialisiert. Als Fachanwälte für Strafrecht übernehmen wir keine Mandate aus anderen Rechtsgebieten.

Tätigkeitsbereich

Fachanwälte für Strafrecht haben ein breit gefächertes Tätigkeitsgebiet. Vor allem die Individualverteidigung unserer Klienten in allen Stadien des Strafverfahrens übernehmen wir regelmäßig. Zu ebendiesen Stadien gehören (auch streitige) Hauptverhandlungen, Revisionen sowie Verfassungsbeschwerden in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Auch der Zeugenbeistand in Strafverfahren gehört zu unseren regelmäßigen Beschäftigungen. Dieses Aufgabenfeld bezieht sich auf den Beistand im Rahmen interner Untersuchungen und vor Untersuchungsausschüssen.

Zusätzlich sind wir auch in beratender Funktion tätig. Dabei unterstützen wir die Unternehmen bei sämtlichen Fragen, die im Bezug auf das Kern- und Nebenstrafrecht aufkommen. Als besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Beratungsfunktion von uns als Fachanwälte für Strafrecht ist an dieser Stelle die Verteidigung von Unternehmen in Ordnungswidrigkeitsverfahren zu nennen.

Fachanwälte für Strafrecht: Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht

In unserer Kanzlei gehört das (allgemeine) Wirtschaftsstrafrecht zu den essenziellen Kompetenzen der Fachanwälte. Zu diesem Themenbereich des (allgemeinen) Wirtschaftsrechts gehören sämtliche Straftatbestände der Vermögensdelikte aus dem Strafgesetzbuch (StGB). An dieser Stelle sind insbesondere die Paragraphen § 263 StGB, den Betrug betreffend, und § 266 StGB, die Untreue betreffend, zu erwähnen.

Die Signifikanz dieses Kompetenzbereiches des Strafrechts hängt mit der Tatsache zusammen, dass im Zuge einer unternehmerischen Tätigkeit das Risiko der Betrugs- oder Untreuebezichtigung sehr groß ist. Dies geschieht vor allem dann, wenn eine unternehmerische Entscheidung im Nachhinein überprüft und als falsch bewertet wird. Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte setzen hier häufig zu Rückschaufehlern an.

Fachanwälte für Strafrecht: Schwerpunkt Steuerstrafrecht

Beim Steuerstrafrecht werden Verstöße gegen spezifische steuerliche Pflichten behandelt. Es ist insbesondere in der Abgabenordnung, aber auch in steuerlichen Nebengesetzen geregelt. Fachanwälte auf diesem Gebiet werden zumeist dann hinzugezogen, wenn Verstößen gegen steuerliche Erklärungspflichten nachgegangen wird. Vereinfacht bedeutet dies die Abgabe von fehlerhaften Steuererklärungen, aber auch das Nichtabgeben einer Steuererklärung entgegen der gesetzlichen, bürgerlichen Pflicht zur Abgabe. Dann handelt es sich gemäß § 370 Abs. 1 AO um den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Fachanwälte für Strafrecht gehen nach der Beauftragung dann zunächst in eine kritische Prüfung des Falles, um zu klären, ob ein Tatbestand besteht oder das Vorgehen durch das Steuerrecht gedeckt ist.

Das deutsche Steuerstrafrecht ist hochgradig komplex aufgebaut. Das liegt insbesondere daran, dass das Steuerrecht in Deutschland beinahe jeden Sachverhalt der Besteuerung unterwirft. Die in unserer Kanzlei tätigen Fachanwälte sind daher ausgiebig geschult und erfahren in sämtlichen Kompetenzen des Steuerstrafrechts, von Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit über Umsatzsteuerkarusselle und cum-ex-trades bis hin zu strafrechtlichen Aspekten von Verrechnungspreisen.

Ihre Rechtsanwälte

Dr. Tilman Reichling

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunktmäßig ist er spezialisiert auf die Bereiche Arbeitsstrafrecht, Bank- und Kapitalmarktstrafrecht, Geldwäschestrafrecht, Selbstanzeigeberatung, Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht, Vermögensabschöpfung und allgemeines Wirtschaftsstrafrecht.

Dr. Johannes Corsten

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Zu seinen Kernkompetenzen gehören hinsichtlich des Strafrechts: Arzt- und Krankenhausstrafrecht, Außenwirtschaftsstrafrecht, Bank- und Kapitalmarktstrafrecht, Compliance-Beratung, Kartellordnungswidrigkeitenrecht, Strafrechtliche Due Diligence, Vermögensabschöpfung und allgemeines Wirtschaftsstrafrecht.