Bilanzstrafrecht

Die rechtlichen Vorgaben für die Bilanzierung sind in den vergangenen Jahren deutlich erhöht worden. Auch die strafrechtliche Verfolgung von angeblichen Bilanzverstößen hat aufgrund einiger großer Anlageskandale erheblich zugenommen. Inzwischen werden hierbei nicht allein Vorwürfe von Bilanzstraftaten im Zusammenhang mit angeblich betrügerischen Kapitalanlagen oder nach Insolvenzen zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Vielmehr werden Bilanzen bereits unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung einer kritischen Prüfung unterzogen. Diese „Prüfung“ erfolgt oft durch Investigativjournalisten und/oder aktionistische Kapitalmarktakteure, mündet aber sodann oft in aufwändigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.