Außen­wirtschafts­­­strafrecht

Die Bedeutung des Außenwirtschaftsstrafrechts in Deutschland ergibt sich aus der starken Exportwirtschaft. Grundsätzlich gilt: Wer Güter exportiert oder im nicht-europäischen Ausland Dienstleistungen erbringt, ist einem engen Regelungsregime unterworfen.

Die besondere Brisanz ergibt sich hier aus dem Umstand, dass sich die internationalen, europäischen und nationalen Regelungen oft und vor allem schnell ändern. Aufgrund von politischen und militärischen Veränderungen kann beispielsweise der bis vor wenigen Wochen politisch gewollte und gegebenenfalls durch Bürgschaften öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute geförderte Export von Gütern in eine bestimmte Region zu einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geworden sein.
Besondere strafrechtliche Risiken bestehen hier zudem beim Umgang mit sog. Dual-Use-Gütern.