Arzneimittel­strafrecht

Das Arzneimittelstrafrecht umfasst die strafrechtliche Produktverantwortung für Arzneimittel und medizinische Geräte. Dieser Bereich unterliegt einer strengen Aufsicht, sodass jenseits des Risikos, dass von den Produkten möglicherweise Gefahren für Patienten ausgehen, für Verantwortliche aus dem Bereich der Pharmaindustrie die strafrechtliche Gefahr besteht, Produkte ohne die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu produzieren.